Prozess:
•Aufteilen eines vorhandenen Freimeldeabschnitts
Voraussetzung:
•Planen der Gleisfreimeldung
Beschreibung:
Mit der Funktion 'Freimeldeabschnitt aufteilen' kann ein bereits vorhandener Freimeldeabschnitt aufgeteilt werden
Vorgehensweise:
1.Die Funktion 'Freimeldeabschnitt aufteilen' ausführen.
Befehlszeile: PRS_FMA_AUFTEILEN
Multifunktionsleiste: ProSig EPU -> Ausrüstung LST -> Freimeldeabschnitte -> Freimeldeabschnitt aufteilen
oNach Funktionsaufruf erfolgt die Aufforderung 'Einfügepunkt wählen:' über die Befehlszeile.
2.Es ist die neue Freimeldeabschnittsgrenze im Bereich des aufzuteilenden Freimeldeabschnitts zu wählen.
oMöglichkeiten zur Auswahl der Grenzen:
▪Vorhandene FMA-Komponente: Wurde bereits manuell eine FMA-Komponente erzeugt, ist diese zu wählen.
▪Punkt auf der topologischen Kante (Layer PRS-TOPOLOGISCHE KANTE): Es ist ein Punkt auf der topologischen Kante zu wählen im Bereich des aufzuteilenden Freimeldeabschnitts, an dem eine FMA-Komponente als neue Freimeldeabschnittsgrenze eingefügt werden soll.
Beispiel: Achszählabschnitt 201 mit begrenzenden Achszählpunkten G101/G201 und G201/G301.
Bild: Beispiel Achszählabschnitt 201 vor dem Aufteilen
3.Nach dem Aufteilen sind über die Funktion Objekt(e) editieren die Eigenschaften für die Bezeichnung erneut zu berechnen.
Befehlszeile: OE
Multifunktionsleiste: ProSig EPU -> Tools -> Objekt(e) editieren
Bild: Eigenschaften beider Freimeldeabschnitte vor erneuter Berechnung
oDie Eigenschaften 'Örtlicher Elementbezeichner' (A) und 'Kennzahl' (B) sind für beide Freimeldeabschnitte erneut zu berechnen.
Bild: Eigenschaften beider Freimeldeabschnitte nach erneuter Berechnung |
oNach Aktualisierung der Eigenschaften mit der Taste 'F5' werden auch die Bezeichnungen der Freimeldeabschnitte aktualisiert.
4.Anschließend werden die beiden Freimeldeabschnitte in der Zeichnung dargestellt.
Bild: Achszählabschnitt 201 nach dem Aufteilen in neue Achszählabschnitte 201 und 301
an neuer Grenze G201/G301
5.Die Bezeichnungen der in aufsteigender Kilometrierung nachfolgenden Freimeldeabschnitte und FMA-Komponenten sind ebenfalls erneut zu berechnen.